Unbenannt

Was sind die ersten Schritte?
Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern können.
Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weitere Therapie.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.
Psychologische Beratungen / Coaching dauern in der Regel zwischen einer und 10 Sitzungen, können bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Private Krankenversicherungen
Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).
Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der „Beihilfe“

Gesetzliche Krankenversicherungen
Da ich eine Privatpraxis führe, kannn ich leider nicht direkt mit den gesetzlich Krankenversicherungen abrechnen.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt, ist dies nur im so genannten Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V möglich.
Dies besagt: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (allein das Verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht nicht!), so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Ich berate Sie gerne zum Vorgehen.
ACHTUNG: Seit dem Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie, am 01.04.2018 muss jeder Patient vor Aufnahme einer Psychotherapie eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ aufsuchen. In der Sprechstunde klärt ein Therapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und der Patient eine Therapie benötigt oder eine Beratung, zum Beispiel in einer Ehe- und Familienberatungsstelle, oder ein anderes Angebot ausreicht.
Einen Termin zur Sprechstunde erhalten Sie über die KV Berlin/ Brandenburg (Kassenärztliche Vereinigung) unter der Rufnummer: 030/31 003 383 (Mo. – Fr. 09:00 – 15:00 Uhr).
Eine Ausnahme zu dieser Regel sind Patienten/-innen, die zuvor in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt wurden und bei denen dort die Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung gestellt wurde
Ein Broschüre zum konkreten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier (mit freundlicher Genehmigung der Bundes-Psychotherapeutenkammer):
Selbstzahler
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.